Sich einen Aufzug einbauen lassen

Wenn man sich zu Hause einen Aufzug einbauen lassen will, braucht man noch vor dem Baubeginn in der Regel einen Architekten und zudem einen Prüfstatiker.
Wenn man sich zu Hause einen Aufzug einbauen lassen will, braucht man noch vor dem Baubeginn in der Regel einen Architekten und zudem einen Prüfstatiker.

Sich einen Aufzug, auch Elevator, Lift oder Fahrstuhl genannt, in seinem Eigenheim einbauen zu lassen, wird für immer mehr Menschen finanziell greifbar. Denn heute gibt es moderne, kosteneffiziente Lösungen für Lifte und Aufzüge – auch in kleineren Formaten. Attraktiv ist so ein Aufzug im Haus nicht nur, wenn man keine Treppen steigen will oder nicht kann. Er lässt sich auch für kleinere und größere Transporte über ein oder mehrere Stockwerke nutzen. Aber kann jeder einen Aufzug einbauen lassen? Wir haben die wichtigsten Voraussetzungen für einen Aufzug im Haus für Sie zusammengetragen.

Wie viel Platz, um einen Aufzug einbauen zu lassen?

Will man einen Aufzug oder Fahrstuhl einbauen lassen, muss ausreichend Platz für den Aufzugsschacht vorhanden sein. Moderne Seilaufzüge benötigen allerdings keinen separaten Maschinenraum mehr. Der Antrieb befindet sich im Aufzugsschacht. Dies reduziert den Platzbedarf auf insgesamt 1,4 m in der Tiefe und 1,10 m in der Breite. In diesem Fall hat die Aufzugskabine eine Abmessung von 1 x 1,3 m. Wie groß der Aufzug sein muss, hängt von vielen Faktoren, in erster Linie von den eigenen Wünschen und Bedürfnissen, ab. Ein weiterer Faktor ist natürlich, was für ein Gewicht der Aufzug tragen können muss und ob der Lift auch für einen Rollstuhl geeignet sein soll.

Transparenter Elevator
Transparenter Elevator

Welche vorbereitenden Arbeiten sind notwendig?

Wenn man zu Hause einen Aufzug einbauen lassen will, muss man sich die Lage vor Ort genau ansehen. Es handelt sich ja in der Regel nicht um einen kompletten Neubau, sondern um einen nachträglichen Einbau. Insofern ist jede Bausituation speziell. Grundsätzlich kann es jedoch notwendig sein, folgende Umbaumaßnahmen vorzunehmen:

  • Oft sind Deckendurchbrüche für den Aufzugschacht nötig.
  • Die Räume, die an den Aufzug grenzen, wird man sicherlich umbauen wollen.
  • Erforderlich ist auch oft die Absenkung von Geschossdecken.
  • Für einen Außenaufzug muss man in allen Etagen, in denen der Aufzug halten soll, Wanddurchbrüche stemmen.
  • Das teilweise neue Verlegen von Sanitär-, Heiz- oder Lüftungsanlagen ist ebenfalls oft unvermeidlich.

Um herauszufinden, welche Umbauarbeiten notwendig sind, ist die Begehung mit einer Fachfirma unumgänglich. So lässt sich von Anfang an abschätzen, wie groß der Aufwand ist und was das Ganze am Ende kosten wird.

Benötigt man eine Baugenehmigung?

Überschreitet der Aufzug im Innenbereich eine Förderhöhe von drei Metern, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Eine Baugenehmigung bekommen Sie aber nur, wenn ein Architekt und ein Prüfstatiker am Werke waren. Diese müssen die komplette Anlage präzise planen und prüfen bzw. (der Statiker) absegnen. Je nach Bundesland und entsprechendem Bauordnungsamt braucht man außerdem leicht abweichende Unterlagen für die Genehmigung, wenn man sich Aufzug einbauen lassen will. Was in allen Bundesländern gleich ist: Soll der Aufzug im Außenbereich installiert werden, ist immer eine Baugenehmigung erforderlich.

Braucht es einen TÜV, wenn man einen Aufzug einbauen will?

Auch für den TÜV gilt, dass man eine offizielle Abnahme braucht, sobald die Transporthöhe mehr als drei Meter werden soll. Für den Aufzug in einem Privathaus ist es allerdings nicht vorgesehen, die TÜV-Abnahme regelmäßig zu wiederholen. Eine einmalige Erlaubnis der zuständigen TÜV-Stelle ist also ausreichend. Der Antrag beim Bauamt ist der erste Schritt für den erfolgreichen Einbau eines Fahrstuhls im Haus. Erst nach Erhalt der Baugenehmigung sollte man mit dem Einbau beginnen. Sobald alle Arbeiten abgeschlossen sind, kann der Lift ans Netz gehen. Man darf den Aufzug zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht benutzen, denn es fehlt noch der TÜV.

Aufzug einbauen, doch nicht gleich benutzen lassen!

Erst nachdem die Leute vom TÜV da waren und die fertige Anlage abgenommen haben, sollte man den schönen neuen Fahrstuhl benutzen. Relevant ist diese Vorgabe allerdings in erster Linie für mögliche Versicherungsansprüche. Kommt es, was natürlich keiner beabsichtigt, vor der Abnahme zu einem Unfall oder zu einem Schaden der Anlage, entfallen in der Regel alle Ansprüche an die Versicherung und man bleibt auf den Kosten sitzen. Vorsicht ist vor allem geboten, wenn etwa Gäste den Aufzug in diesem Zeitraum benutzen wollen. Stichwort Haftpflicht. Von dringenden Ausnahmen vielleicht abgesehen, sorgen Sie dafür, dass niemand und schon gar kein Gast den Fahrstuhl ausprobiert. Stolz auf die neue Anschaffung hin, inständige Bitten womöglich gar von Kindern her.

Quellenangaben:

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