Für Umzug – Halteverbotszone beantragen

Man sollte seinen Umzug zeitlich sehr genau planen, sodass man auch die Halteverbotszone rechtzeitig beantragen kann.
Man sollte seinen Umzug zeitlich sehr genau planen, sodass man auch die Halteverbotszone rechtzeitig beantragen kann.

Im Rahmen eines Umzugs erweist es sich oft als überaus praktisch, eine kurzfristige Halteverbotszone im Bereich der neuen und der alten Wohnung zu beantragen. Durch diese wird schließlich gewährleistet, dass keine allzu langen Transportwege des Umzugsgutes überwunden werden müssen. Das gilt natürlich insbesondere für Städte. Und wie Sie sicher aus Erfahrung wissen, hat jede Stadt so ihre eigenen Spielregeln. Deshalb haben wir eine Stadt ausgewählt, deren Spielregeln zum Thema Halteverbot beantragen, sich sicher verallgemeinern lassen, aber eben doch stadtspezifisch sind. Die Rede ist von Wien, einer besonders vorbildlichen Stadt im deutschsprachigen Raum. Wie man eine Halteverbotszone in der österreichischen Hauptstadt grundsätzlich beantragen kann, erklärt der folgende Beitrag.

Eine Halteverbotszone für den Umzug beantragen

Wer in der Stadt Wien für seinen Umzug eine Halteverbotszone beantragen möchte, muss dies, wie in anderen Großstädten, zumindest in Deutschland, auch, über eine dafür zuständige Stelle im Verkehrsamt oder ähnlichem tun. Die zuständige Stelle in Wien ist die Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten – MA 46. Bewilligt wird die Halteverbotszone von dieser Behörde übrigens nur für einen maximalen Zeitraum von einer Woche. Man muss also seinen Umzug zeitlich sehr genau planen und die Halteverbotszone rechtzeitig beantragen. Zeitlich präzise planen muss man bei einem bevorstehenden Wohnungswechsel außerdem eine sorgfältige Entrümpelung der alten Wohnung. Dieser Punkt ist oft eine Schwachstelle in der Planung. Doch verzichten kann man darauf nicht. Und immerhin bewirkt man damit, dass keine unnötigen Gegenstände im Zuge des Umzugs transportiert werden. Maßgeblich erleichtert wird dies durch das Mieten eines Abfallcontainers in Wien. Auch dieser kann dann in der Halteverbotszone sorgenfrei aufgestellt werden.

Halteverbotszone beantragen – Fristen berücksichtigen

Um eine zeitlich begrenzte Halteverbotszone einzurichten, muss generell ein regulärer Parkstreifen an der vorgesehenen Stelle vorhanden sein. Daneben müssen die nötigen Unterlagen der zuständigen Behörde vollständig zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus kommt es darauf an, den Antrag für die Halteverbotszone zeitgerecht einzureichen. Wird die Halteverbotszone aufgrund eines Umzugs nötig, ist die Einreichung mindestens fünf Werktage vor dem Aufstellen des Halteverbots nötig. Nicht vergessen werden darf, dass man die entsprechenden Bescheide auch rechtzeitig bei der zuständigen Stelle abholt.

Der Ablauf der Einrichtung der Halteverbotszone

Die entsprechenden Verkehrsschilder, die dazu dienen, die Halteverbotszone zu kennzeichnen, müssen von den jeweiligen Antragsstellern selbstständig besorgt werden. Ein Erwerb ist zum Beispiel in Baustoffgroßmärkten möglich. Daneben bietet sich in den meisten Fällen auch eine Miete der Verkehrszeichen über die Abteilung für Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) an.

24 Stunden bevor die Gültigkeit der Halteverbotszone eintritt, müssen die Schilder dann aufgestellt werden. Außerdem ist das Ausfüllen des Beiblatts notwendig, in dem vermerkt wird, welche Fahrzeuge sich noch innerhalb der Halteverbotszone befunden haben, als die Aufstellung der Schilder erfolgt ist. Durch die zuständige Polizeistelle muss außerdem eine Bestätigung darüber erfolgen, dass die Verkehrszeichen korrekt angebracht wurden.

Das Verkehrszeichen für absolutes Halteverbot in Deutschland und auch in Österreich
Das Verkehrszeichen für absolutes Halteverbot in Deutschland und auch in Österreich

Was wenn noch jemand im Halteverbot parkt?

Da es sich um eine zwar befristete, aber dennoch gültige Halteverbotszone handelt, können am Umzugstag widerrechtlich parkende Autos, also Fahrzeuge, die sich innerhalb des Halteverbots parken, mithilfe der Unterstützung durch die Polizei entfernt werden. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass die Kosten unter Umständen vom Antragssteller selbst getragen werden müssen. Und zwar dann, wenn ein Auto schon zum Zeitpunkt in der Halteverbotszone stand, zu dem man seine Schilder aufstellte. Bei nachträglich geparkten Fahrzeugen übernehmen jedoch die Behörde oder die jeweiligen Halter der Fahrzeuge die anfallenden Kosten für das Abschleppen.

Nachdem die Frist der Halteverbotszone abgelaufen ist, muss man die die Halteverbotsschilder natürlich schnellstmöglich entfernen. Auch dafür ist dann wieder eine Bestätigung der zuständigen Polizeistelle nötig. Im Anschluss muss man dann noch das Beiblatt wieder an die MA46 zurück geben. Alles ganz schön aufwändig und formal. Aber so ist es eben nicht nur in Wien, sondern eigentlich überall im deutschsprachigen Raum.

Halteverbotszone beantragen – so viel kostet das in Wien

In Wien werden für die Einrichtung der Halteverbotszone für einen Umzug Kosten von 52,08 Euro fällig. Im Kundencenter finden die Antragsstelle eine Kasse vor, bei der sie die Gebühren bar einzahlen können. Für die entsprechende Verrechnung ist dann die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen – Buchhaltungsabteilung 40 – zuständig.

Bildquellen:

© Stockbilder von Depositphotos / Wikipedia, Stichwort Halteverbot

Kommentar hinterlassen zu "Für Umzug – Halteverbotszone beantragen"

Hinterlasse einen Kommentar

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*