DGUV V3 – Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Die Überprüfung nach der DGUV V3 darf in der Regel nur von speziell geschulten Elektrofachkräften durchgeführt werden.
Die Überprüfung nach der DGUV V3 darf in der Regel nur von speziell geschulten Elektrofachkräften durchgeführt werden.

Industriebetriebe nutzen ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel soweit möglich aus. Ein Nebeneffekt davon ist, dass alle elektrischen Anlagen je nach Intensität der Nutzung auch stark beansprucht sind. Diese Anlagen sind außerdem in vielen Bereichen Staub, Feuchtigkeit, Wärme oder mechanischer Beanspruchung ausgesetzt, was sich nachteilig auf die Sicherheit und Funktion auswirken kann. Damit für alle Angestellten und Arbeitnehmer das Arbeiten an den Anlagen jederzeit gesichert ist, steht bei in allen relevanten Einrichtungen und Unternehmen in regelmäßigen Intervallen eine Prüfung an. Steht eine solche Prüfung nach DGUV V3 an, wird im Grunde genommen alles geprüft, was einen Stecker hat und mit Strom betrieben wird.

Voraussichtliche Lesedauer: 5 Minuten

Worum geht es bei der DGUV V3 Prüfung?

DGVU ist die Abkürzung für: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. und gibt eine verbindliche Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor. Zu den relevanten Einrichtungen gehören nicht nur Produktions- u. Industriebetriebe, sondern auch Kliniken, Pflegeheime, Arztpraxen, öffentliche Einrichtungen, Büro und Verwaltungsunternehmen, Facility Manager, Filiallisten und mittelständisches Gewerbe. Die DGUV V3 ist eine Vorschrift zur Vermeidung von Unfällen in Betrieben mit elektrotechnischen Betriebsmitteln und Anlagen, welche für alle Einrichtungen und Unternehmen gilt, die mit elektrischen Anlagen arbeiten. Und auch das kann man noch genauer formulieren, nämlich:

  • Die Unfallverhütungsvorschrift gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
  • Sie gilt auch für nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
Die DGUV V3 ist eine Vorschrift zur Vermeidung von Unfällen in Betrieben mit elektrotechnischen Betriebsmitteln und Anlagen, welche für alle Einrichtungen und Unternehmen gilt, die mit elektrischen Anlagen arbeiten.
Die DGUV V3 ist eine Vorschrift zur Vermeidung von Unfällen in Betrieben mit elektrotechnischen Betriebsmitteln und Anlagen, welche für alle Einrichtungen und Unternehmen gilt, die mit elektrischen Anlagen arbeiten.

Wer darf die Prüfung vornehmen?

Da die DGUV V3 Prüfung nur geschulte Elektrofachkräfte vornehmen dürfen, gibt es eigens auf diese Prüfungen spezialisierte Unternehmen. Die E+Service+Check GmbH ist ein solches Unternehmen, das deutschlandweit seine Prüf-Dienste anbietet. Diese spezialisierte Unternehmen besuchen Einrichtungen auf Anforderung. Das läuft meist über Prüf- und Wartungsverträge. Das heißt die Prüfunternehmen schicken regelmäßig in vereinbarten Abständen ihre Spezialisten. Diese müssen zwingend eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen haben. Zudem darf die Überprüfung nach der DGUV V3 in der Regel nur von Spezialisten durchgeführt werden, die zusätzliche Kurse belegt haben. Des Weiteren muss die Elektrofachkraft spezielle Erfahrungen mit den Arbeitsmitteln nachweisen können und alle jeweils aktuellen Vorschriften kennen.

Was muss man nach DGUV V3 prüfen?

Steht zum Beispiel in einem Industriebetrieb eine Prüfung nach DGUV V3 an, steht alles auf dem Prüfstand, was einen Stecker hat und mit Strom betrieben wird. Der Prüfer ist angehalten, alle elektrischen Anlagen auf Funktion und Sicherheit zu prüfen. Außerdem müssen die mit Strom betriebenen Betriebsmittel und Anlagen zum jeweiligen Einsatzort in der Abteilung passen. Die Prüfungskriterien, Messverfahren und die zulässigen Prüfwerte, die jede Einrichtung und jedes Unternehmen einhalten muss, sind in den DIN VDE Normen geregelt. Zu beurteilen sind unter anderem:

  • sichtbare äußere Mängel
  • der Überspannungsschutz
  • der Stromkreis
  • die Funktion der Anlage

Ist die Prüfung der Anlagen und Betriebsmittel abgeschlossen, erstellt die Elektrofachkraft ein ausführliches Prüfprotokoll. Dieses Protokoll ist sehr wichtig, weil die Anlagenprüfung gesetzlich vorgeschrieben ist. Haben die Betriebsmittel und Anlagen die Prüfung erfolgreich bestanden, erhalten sie in der Regel eine aktuelle Prüfplakette. Auf dieser Prüfplakette ist auch ersichtlich, wann die nächste Prüfung nach DGUV V3 ansteht. Für neue Geräte gilt, dass man sie nur mit aktueller Prüfplakette in Betrieb nehmen darf.

Wer ist für die Prüfung verantwortlich?

Damit die Arbeitnehmer und Angestellten in den Einrichtungen und Unternehmen sicher arbeiten können, stehen selbstverständlich die Arbeitgeber täglich in der Pflicht. Sie müssen ihrem Personal Betriebsmittel, Geräte und Anlagen zur Verfügung stellen, das täglich einsatzbereit ist und vor allem funktioniert. Damit man als Unternehmer keine Überprüfung nach DGUV V3 verpasst, kann man wie schon erwähnt, dauerhafte Prüfverträge nach DGUV Vorschrift 3 mit darauf spezialisierten Unternehmen abschließen. So wird man auch rechtzeitig daran erinnert, dass die nächste Überprüfung ansteht. Auch wenn wir neue Geräte anschaffen, muss man Kontakt zu den Prüfunternehmen aufnehmen.

Quellen

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