So stellen Sie einen Bauantrag

Wenn Sie einen Bauantrag stellen wollen, ist immer auch eine Bauzeichnung Pflicht. Für diese ist der Architekt oder Bauingenieur zuständig.
Wenn Sie einen Bauantrag stellen wollen, ist immer auch eine Bauzeichnung Pflicht. Für diese ist der Architekt oder Bauingenieur zuständig.

Das erste Eigenheim, eine neue Garage oder eine eigene Werkstatt – fast immer benötigen Sie eine offizielle Baugenehmigung. Einen Bauantrag dürfen Sie allerdings nicht eigenständig stellen. Üblicherweise beauftragen Sie dazu einen Bauingenieur oder einen Architekten. Da das Baurecht jedoch in den Händen der Bundesländer liegt, gelten jeweils andere Bestimmungen. Einige wichtige Schritte sind jedoch überall gleich. Dabei brauchen Sie nicht für jeden Bau eine Genehmigung. Die genauen Kriterien sind von Land zu Land unterschiedlich. Insofern hilft auf jeden Fall ein Blick in die zuständige Landesbauordnung.

Voraussichtliche Lesedauer: 4 Minuten

Die nötigen Unterlagen, um einen Bauantrag zu stellen

Natürlich benötigen Sie je nach Bundesland etwas andere Unterlagen. In aller Regel handelt es sich bei den benötigten Unterlagen jedoch, unabhängig vom Bundesland, um folgende Formulare und Unterlagen.

1. Das Bauantragsformular

Zunächst beantragen Sie ein Bauantragsformular. Wenn man einen Bauantrag stellen will, ist dieses Formular die formale Basis für eine Genehmigung. Das Formular müssen Sie und der Bauvorlageberechtigte, also ein Architekt oder Bauingenieur, unterschreiben.

2. Ein amtlicher Lageplan

Grundsätzlich ist ein amtlicher Lageplan nötig, wenn Sie einen Bauantrag stellen wollen. Sie erhalten ihn in der Regel von einem öffentlich bestellten Vermessungsbüro für Katastervermessung. Mit dem Lageplan entscheidet die zuständige Behörde, ob das geltende Kataster- und Baurecht eingehalten wird. Dass die Vorgaben in Leverkusen und Bremen andere sind als in München, gilt auch in diesem Fall.

3. Eine detaillierte Bauzeichnung

Des Weiteren ist eine Bauzeichnung Pflicht, die eine detaillierte Ansicht des Bauvorhabens wiedergibt. Dafür ist Ihr Architekt zuständig. Die zugehörige Baubeschreibung erörtert schriftlich die Einzelheiten des Baus. Die Beschreibung ist besonders wichtig, da sie ebenfalls die Leistungen vertraglich festhält, zu denen der Bauträger verpflichtet ist. Ein externer Gutachter kann sicherstellen, dass die Beschreibung detailliert genug ist.

4. Berechnung der Bau- und Nutzfläche

Auch auf eine Berechnung der Bau- und Nutzfläche können Sie meist nicht verzichten. Oft recht schnell ergeben sich die Angaben zur Erschließung des Grundstücks. Vor allem in Baugebieten, die bereits erschlossen sind, liegen die Anschlüsse für Abwasser, Verkehr, Telekommunikation und Energie bereits vor. Problematisch wird es erst, wenn man einen Bauantrag für einen noch unerschlossenen Grund stellen will. Das kommt allerdings nur sehr selten vor.

Schnell geht es nicht (immer).
Schnell geht es nicht (immer).

Bauantrag gleich mit allen Detail-Gutachten stellen!

Wenn Ihr Bauvorhaben von einigen Regelungen abweicht, ist ein Abweichungsantrag unvermeidlich. Das kann bereits für den Baustil gelten, der möglicherweise nicht in die Umgebung passt. Weitere Nachweise betreffen den Brandschutz, ein Schallgutachten, die Gebäudestatik und den Wärmeschutz. Möchten Sie weitere Probleme ausschließen, besorgen Sie sich bereits im Vorfeld die Zustimmung Ihrer zukünftigen Nachbarn. Das erhöht zudem die Wahrscheinlichkeit einer Genehmigung.

Den Bauantrag so genau und vollständig wie möglich stellen!

Der Bauantrag muss in dreifacher Ausführung erfolgen. Eine Ausfertigung ist letztendlich für Sie bestimmt und eine für die zuständige Baubehörde. Das dritte Exemplar bleibt in den Händen der Gemeinde, in der Sie Ihr Bauvorhaben umsetzen. Damit das Vorhaben der Baugenehmigung reibungslos klappt, sollten Sie die nötigen Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen. Eine ausreichende Kenntnis der Landesbauordnung ist dazu unabdingbar – auch wenn Ihnen der Architekt viel Arbeit abnimmt. Ein fehlerhafter Bauantrag führt unter Umständen zu einer vorläufigen Ablehnung. Oft haben Sie jedoch die Möglichkeit, die Angaben zu korrigieren oder nachzureichen. Das kostet allerdings weitere Arbeit und vor allem Zeit. Wird das Bauvorhaben tatsächlich abgelehnt, haben Sie üblicherweise vier Wochen Zeit, um einen begründeten Widerspruch einzulegen. Geht der Bauantrag durch, ist die größte Hürde gemeistert und der Bau kann bald beginnen.

Quellen:

Kommentar hinterlassen zu "So stellen Sie einen Bauantrag"

Hinterlasse einen Kommentar

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*