Berufsunfähigkeit Versicherung im Handwerk: Darauf sollten Sie unbedingt achten

Tischler bei der Arbeit

Restaurator bei der Arbeit

Rund ein Viertel aller Bundesbürger sind im Laufe Ihres Arbeitslebens von Berufsunfähigkeit betroffen. Fachleute gehen davon aus, dass diese Zahlen in den nächsten Jahren steigen werden – was ganz unterschiedliche Ursachen hat:

Neben dem zunehmenden Druck, der die Zahl psychischer Erkrankungen ansteigen lässt, müssen wir auch immer länger arbeiten.

Bereits heute erreichen knapp ein Drittel aller Arbeitnehmer die Altersrente nicht mehr, weil Nervenkrankheiten eine Ausübung des Berufs unmöglich machen. Insgesamt sind Berufe mit hoher körperlicher Belastung, wozu Handwerker sicherlich gehören, am häufigsten von einer Berufsunfähigkeit betroffen.

Worauf sollten Sie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten?

Kein Schutz durch die gesetzlichen Sicherungssysteme

Die Zahlen beweisen: Eine Unfallversicherung reicht keinesfalls aus, um das Risiko der Berufsunfähigkeit abzudecken. Wie der Name bereits erkennen lässt, zahlt eine Unfallversicherung lediglich dann, wenn auch ein Unfall die Ursache für das Ausscheiden aus dem Beruf war – was zumeist nicht der Fall ist.

Auch auf die gesetzlichen Sicherungssysteme sollten Sie sich besser nicht verlassen, denn hier kommt nur noch die sogenannte Erwerbsminderungsrente zum Tragen.

Abgesehen davon, dass die Beträge äußerst gering ausfallen und für eine Beibehaltung des vorherigen Lebensstandards keinesfalls ausreichen, sind die Leistungen an eine generelle Arbeitsunfähigkeit geknüpft.

Um die volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten, dürfen Sie nicht einmal mehr in der Lage sein, drei Stunden täglich überhaupt einer Tätigkeit nachzugehen.

Achtung – das Kleingedruckte lesen!

Auch beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie unbedingt darauf achten, dass im Vertrag tatsächlich die Unfähigkeit, Ihren erlernten Beruf auszuüben versichert ist. Denn einige Policen enthalten noch den sogenannten “abstrakten Verweis” auf eine generelle Arbeitsfähigkeit.

Dies bedeutet konkret, dass der Versicherer in solchen Fällen die Leistung verweigern kann, wenn Sie zwar nicht mehr in Ihrem handwerklichen Beruf, aber dafür beispielsweise noch im Büro tätig sein könnten.

Dabei wäre dann nicht die Frage entscheidend, ob Sie tatsächlich einer solchen Bürotätigkeit nachgehen können, sondern lediglich, ob die theoretische Möglichkeit bestünde – es folgt also der Gang zum Arbeitsamt.

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Weiterhin sollten Sie die Berufsunfähigkeitsversicherungen möglichst früh abschließen. Gerade im Handwerk sind es häufig Rückenprobleme, die im Alter Schwierigkeiten machen. Weil das Risiko des Leistungseintritts im Alter steigt, fällt mit steigendem Alter auch die zu leistende Prämienhöhe immer höher aus – sofern eine Versicherungsgesellschaft dem Vertrag überhaupt noch zustimmt.

Wer die Police hingegen in jungen Jahren abschließt, zahlt zunächst einige Jahre ein, in denen die Versicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zahlen muss. Auf diese Weise sinken die Prämien.

Sehr häufig beobachten Fachleute, dass die Höhe der Rente zu gering gewählt wird. Natürlich lassen sich auf diese Weise die Beiträge senken, empfehlenswert ist dies trotzdem nicht. Der Betrag sollte in etwa auch dem Einkommen entsprechen.

Je nach Verdienst und Alter sowie dem individuellen Risiko müssen monatlich mindestens 50 Euro einkalkuliert werden, wenn die private Berufsunfähigkeitsversicherung tatsächlich alle Risiken abdecken soll.

Soll bei der Police gespart werden, ist es ratsam einen Versicherungsmakler zu Rate zu ziehen. Günstige Direktversicherer sind in der Lage, Sie besonders preiswert zu versichern.

Ehrlichkeit zahlt sich aus: bei der Gesundheitsprüfung vollständige Angaben machen

Im Vorfeld wird eine sogenannte Gesundheitsprüfung durchgeführt. Durch diese Gesundheitsprüfung möchte der Versicherer in Erfahrung bringen, ob bei Ihnen Vorerkrankungen vorliegen, die das Risiko eines Leistungseintritts erhöhen.

Sie sollten die Angaben in jedem Fall wahrheitsgemäß machen, ansonsten kann es im Ernstfall zu einem Leistungsausschluss kommen. Erhebliche Vorerkrankungen können zwar zu einer Verweigerung des Vertrags führen, häufig lässt sich die Erkrankung aber auch ausklammern. Dies bedeutet also, dass bei einer Berufsunfähigkeit, welcher auf die Vorerkrankung zurückzuführen ist, keine Leistung erfolgt.

Die Frage, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt abgeschossen werden muss, sollten Sie hingegen nicht stellen: Sofern Sie eine handwerkliche Ausbildung besitzen und von dieser fachlichen Kompetenz Ihren Lebensunterhalt bestreiten, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung unabdingbar.

Im folgenden Video können Sie sich zu dem Thema noch tiefer gehend informieren:

Bildquellen:
© Dietmar Meinert / pixelio.de

Über den Autor

Handwerker Profi Tom
Von Hause aus Harfenbauer - was ein hohes Maß an Präzision verlangt und auch schult, entwickelt, produziert und verkauft Tom heute seine eigene Kollektion an Gartenmöbeln . Natürlich aus Holz.

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